Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATELIERVISION für Installation von Websoftware (CMS, Webaplikationen oder Online Shops) auf Fremdservern von Drittanbietern.
1. Geltungsbereich
1.1
Gregor Höll, ATELIERVISION (im folgenden ATELIERVISION genannt)
erbringt alle Webhosting Leistungen ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2.
Diese Geschäftsbedingungen können durch andere schriftlich Bedigungen ergänzent werden.
1.3
Mündliche Vereinbarungen gelten ausschliesslich bei schriftlicher
Zustimmung von ATELIERVISION.
1.4.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
14 Tage nach deren Veröffentlichung unter http://www.ateliervision.de/agb
wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens
8 Tage nach der Veröffentlichung in schriftlicher Form widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1.
Vertragsgegenstand sind die Installation und Kosten von Websoftware von Kundenprojekten auf Servern, die nicht im Besitz von ATELIERVISON sind.
3. Pflichten des Kunden
3.1
Der Kunde liefert ATELIERVISION sämtliche Zugangsdaten (FTP, MYSQL und sonstigen Administrationsoberflächen), die für die Einrichtung der beauftragten Websoftware notwendig sind.
Die Zugangsdaten sind vom Kunden oder dem Drittanbieter vor Lieferung an ATELIERVISION getestet, gültig und funktionstüchtig.
Die Sicherheit der Übertragung der Daten obliegt beim Kunden.
4. Kosten für Zusatzarbeiten
4.1
Die Installation von Websoftware auf Servern von Drittanbieter ist grundsätzlich kostenpflichtig.
4.
Insbesondere gelten zu Installation folgende Zusatzarbeiten:
- Testen der Funktionsweise von Zugangsdaten, Serverkonfiguration und Serverkomponenten
- Erneute Anfrage beim Kunden von Zugangsdaten, wenn nicht funktionierende Zugangsdaten geliefert werden (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Wenn der Kunde nur Zugang zu seinem Administrationsbereich liefern kann und ATELIERVISION Zugangsdaten selbst recherchieren, erstellen oder bestehende überschreiben muss (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einarbeitungszeit in den Administrationsbereich eines Drittanbieters (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einrichten von FTP und MySQL Zugangsdaten auf dem Fremdserver (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einrichtung und Aktivieren von Domainnamen und oder Änderungen von DNS Einträgen (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einrichtung und Aktivieren von E-Mail Adressen (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Fehlersuche bei nicht funktionierenden Komponenten, Funktionen oder Ausgabefehlern - vorausgesetzt, die gleiche Software funktioniert fehlerfrei auf einem Server von ATELIERVISION (mindestens 1,0 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Fehlersuche und Fehlerbehebung könnten zeitlich ATELIERVISION nur geschätzt werden.
- Korresondenz mit dem Drittanbieter bei nicht funktionierenden Komponenten, Funktionen oder Ausgabefehlern - vorausgesetzt, die gleiche Software funktioniert fehlerfrei auf einem Server von ATELIERVISION (mindestens 1,0 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Korrekturen an der Software, die nötig sind, wenn bestimmte Serverkomponenten oder Konfigurationen nicht möglich sind und die Software sonst nicht fehlerfrei funktioniert. (mindestens 2,0 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Der Erfolg der Installation einer Websoftware und deren fehlerfreien Funktion kann nicht garantiert werden. Auch bei Nicht-Erfolg beim Installationsversuch muss die aufgewendete Zeit voll umfänglich vom Kunden bezahlt werden
- Die Zusatzarbeiten werden den entsprechend vereinbarten Zusatzkosten berechnet.
- ATELIERVISION ist berechtige Zusatzarbeiten im Voraus zu berechnen.
5. Schlussbestimmungen
5.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung
des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung
des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Lörrach. Für die von ATELIERVISION
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher
Sachen.
5.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.