Über die sehr komplexen und aus unserer Sicht völlig übertriebenen Vorschriften der EU Datenschutz-Grundverordnung haben Sie möglicherweise bereits gelesen. Wir versuchen Ihnen soweit wie möglich dabei zu helfen, können Ihnen die Arbeit aber nicht abnehmen.
Jedes Unternehmen sollte eine Datenschutzerklärung vorhalten, die den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung entspricht, die ab 26.05.2018 in der EU wirksam ist. Sonst können teure Abmahnungen drohen.
Datenschutzerklärung Generator
Aus unserer Sicht die einfachste Möglichkeit eine halbwegs rechtssichere Datenschutzerklärung zu formulieren ist dieser Datenschutzerklärungs-Generator:
https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de
Wenn Sie Ihre Datenschutzerklärung dort mit dem Formular erzeugen, können Sie diese
- entweder selbst in Ihr Website einfügen
- senden Sie uns die Textversion (nicht HTML Version) zu und wir bauen Sie Ihnen in Ihre Website ein.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Rechtsberatung abgeben können.
SSL Zertifikat
Des Weiteren empfiehlt es sich dringend, die Seite mit einem SSL Zertifikat zu verschlüsseln.
Das entspricht den neusten EU Forderungen, verbessert das Ranking und Ihre Seite wird eines Tages nicht von Chrome Nutzern nicht als unsicher eingestuft.
Weiterführende Infos finden Sie hier:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Chrome-markiert-bald-alle-HTTP-Webseiten-als-unsicher-3963924.html
Eine einmalige Umstellung der Seite auf eine Verschlüsselung können wir gerne durchführen und eine SSL Zertifikat erstellen. Folgekosten für das SSL Zertifikat gibt es keine mehr.
Cookie Hinweis
Auf jeden Fall sollten man auf Ihrer Website einen Cookie Hinweis anbringen, um so auf die Verwendung von Cookies aufmerksam machen. Ein Beispiel finden Sie unten auf unserer Homepage:
Weitere wichtige Informationen
zu EU Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier
Kunden aus der Schweiz
Auch Websites in der Schweiz können im EU Ausland aufgerufen werden und fallen daher mit grosser Wahrscheinlichkeit unter die EU Datenschutz-Grundverordnung.
Weitere Informationen finden Sie hier in diesem Artikel:
https://8020webdesign.ch/checkliste-rechtlich-sichere-website-schweiz
Wenn Sie nicht sicher sind, ob diese Verordnungen für Sie gelten, konsultieren Sie bitte den Antwalt Ihres Vertrauens.
Freundliche Grüsse, Gregor Höll und das Team von ATELIERVISION
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