Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATELIERVISION für Webhosting und Domainsverwaltung


1. Geltungsbereich

1.1
Gregor Höll, ATELIERVISION (im folgenden ATELIERVISION genannt) erbringt alle Webhosting Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2.
Diese Geschäftsbedingungen können durch andere schriftlich Bedigungen ergänzent werden.

1.3
Mündliche Vereinbarungen gelten ausschliesslich bei schriftlicher Zustimmung von ATELIERVISION.

1.4.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung unter http://www.ateliervision.de/agb wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 8 Tage nach der Veröffentlichung in schriftlicher Form widerspricht.


2. Vertragsgegenstand

2.1.
Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Speicherung der Kundendaten. Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.


3. Leistungspflichten und Gewährleistungen

3.1.
ATELIERVISION gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ATELIERVISION liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Leitungsprobleme, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

3.2.
Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass eine regelmäßige Wartung der Server erforderlich ist, die zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen kann. Abgesehen davon haftet ATELIERVISION weder für Unterbrechungen der Übermittlung von Daten zu und/oder von dem Server, noch für das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität und/oder -geschwindigkeit. Ebenso haftet ATELIERVISION nicht für eventuellen Datenverlust und / oder Virenbefall auf den Servern.

3.3.
Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass ATELIERVISION nicht für ein Datensicherung der Kundendaten zuständig ist. Eine Sicherung seiner Daten kann der Kunde jederzeit über den Confix-Zugang erstellen lassen und die Daten per FTP zur Sicherung aus dem Verzeichnis /backup herunterladen.
ATELIERVISION wird im Interesse seiner Kunden Sicherungen der Kundendaten vornehmen und wird das im Regelfall auch durchführen. Ein Rechtsanspruch für die Wiederherstellung von Kundendaten besteht nicht.
Durchführen und Auslieferung von individuellen Kunden-Backups (Datensicherung) sind schriftlich zu bestellen und möglicherweise kostenpflichtig.


4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

4.1
Eine gewünschte Domain muss in jedem Fall vom Kunden schriftlich bestellt werden.
ATELIERVISION registriert die Domain im Name des Kunden.

4.2
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird ATELIERVISION im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. ATELIERVISION hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ATELIERVISION übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde ATELIERVISION frei.

4.3
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ATELIERVISION, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

4.4
Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der in Übersetzung anhängenden Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass die lizenzierten Registraten verpflichtet sind, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern der Kunde nicht binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.

4.5
Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.


5. Verantwortlichkeit für Inhalte von Seiten, Freistellung von ATELIERVISION

5.1.
Der Kunde allein hält alle auf seinen Websites eingestellten Inhalte bereit und trägt hierfür die alleinige presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, patent- und gebrauchsmusterrechtliche und sonstige Verantwortung.

5.2
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ATELIERVISION von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.

5.3
Wenn der Kunde Inhalte auf seiner Internet-Seite veröffentlicht oder durch Erfüllungsgehilfen oder ATELIERVISION veröffentlichen lässt, ist er verpflichtet warheitsgemäss Angaben über die Eigentümer oder Urheber der Inhalte zu veröffentlichen.

5.4
ATELIERVISION ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoß ist ATELIERVISION berechtigt, die entsprechende Internet-Seite sofort zu sperren. ATELIERVISION wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

5.5.
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm auf dem Webhosting Speicherplatz abgelegten und für Dritte sichtbaren oder abrufbaren Daten und Informationen (z. B. Texte, Fotos, und Graphiken und Leistungen), insbesondere über seinen Geschäftsbetrieb bzw. seine persönlichen Daten, jeweils für sich und in Kombination miteinander:
- zutreffend sind und
- den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen
- nicht werbe- oder presserechtlich bedenklich
- strafrechtlich relevant und/oder wettbewerbswidrig sind,
- keine pornographischen Inhalte
- keine Äußerungen extremer politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gruppierungen enthalten
- nicht gegen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter an den vom Kunden eingestellten Daten und Dateien verstoßen oder aus anderem Grund gegen geltendes Recht verstoßen.

5.6.
Diese Zusicherungen gelten auch im Hinblick auf das Setzen von Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Sites Dritter setzt.

5.7.
Der Kunde hält ATELIERVISION auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegen ATELIERVISION aufgrund einer Verletzung gegen die vorgenannten Bestimmungen unter Ziff. 9 erhoben werden. Dies betrifft insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und/oder Schadensersatzansprüche einschließlich evtl. Kosten der Abwehr solcher Ansprüche und der mittelbar aus solchen Ansprüchen resultierenden Schäden, insbesondere Vermögensschäden.


6. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

6.1
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch ATELIERVISION oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

6.2
Der Vertrag wird, sofern keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für drei (3) Monate. Der Kunde und ATELIERVISION kann das Vertragsverhältnis, ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Wurde keine Vertragslaufzeit vereinbart, kann der Kunde und ATELIERVISION das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen.

6.3
Verträge mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit werden bei Ablauf jeweils um die Vertragslaufzeit verlängert, sofern der Kunde den Vertrag nicht mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigt oder eine andere Vertragslaufzeit wählt.

6.4
Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens 14 Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist ATELIERVISION berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

6.5
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt für ATELIERVISION insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 14 Kalendertage in Verzug gerät.
- der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.0 - 3.2.5., 5.2, 6.1 - 6.7 geregelten Pflichten verstößt.
- der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Abschnitt 6 geregelten Anforderungen genügt.

6.6
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


7. Preise und Zahlung

7.1.
Das für die Nutzung des Webhostung von ATELIERVISION anfallende Entgelt und dessen Fälligkeit wird von ATELIERVISION schriftlich unterbreitet.

7.2.
Die Entgelte sind für den in der Kundeninformation ausgewiesenen Zeitraum im Voraus fällig und vom Kunde zu überweisen.

7.3.
Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate voll abgerechnet.

7.4.
ATELIERVISION ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

7.5.
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.

7.6.
ATELIERVISION ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn ATELIERVISION innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht.

7.7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens bei ATELIERVISION unbenommen. ATELIERVISION kann bei Zahlungsverzug vom ersten Tag des Verzugs an die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen und die Leistung zurückziehen.

7.8 Versand der Rechnung
Versand der Rechnung als PDF per E-Mail ist kostenlos. Versand einer Papierrechnung wir mit pauschal 5,00 netto berechnet.

 


8. Paketwechsel, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1.
Sollte der Kunde in einen anderen Tarif im Angebot von ATELIERVISION wechseln, begründet dies die Beendigung des alten und den Beginn eines neuen Vertragsverhältnisses. Der Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich, der Wechsel in einen niedrigeren Tarif zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes. Bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses eventuell bestehende Überzahlungen werden gutgeschrieben und können von ATELIERVISION in Form von Dienstleistungen erbracht werden.

8.2.
Für die Bearbeitung unberechtigter Rücklastschriften erhebt ATELIERVISION vom Kunden eine Gebühr von 50,00 Euro.

8.3.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zusätzliche Kosten entstehen können (z.B. Telefon- und, Internetzugangskosten).

8.4.
Gegen Forderungen von ATELIERVISION ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im übrigen ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von ATELIERVISION unzulässig. Sollte der Auftraggeber mehrere Services von ATELIERVISION nutzen, ist eine Aufrechnung der Salden verschiedener Services aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

8.5.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden wegen nicht aus diesem Vertragsverhältnis entstandener Ansprüche ist ausgeschlossen; das Recht zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gemäss§ 320 BGB bleibt unberührt.

8.6.
ATELIERVISION behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten an seine bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraumes.


9. Verantwortlichkeit des Kunden für Schäden bei Zugriff auf die Server von ATELIERVISION

9.1.
Der Kunde erhält zur Durchführung seiner Arbeiten an der Internet-Seite und/oder mit einem CMS (Contenet Management System) Zugriff auf die Server von ATELIERVISION. Der Kunde ist verantwortlich für Schäden, die der Internet-Seiten und / oder dem CMS durch einen unbefugten oder technisch nicht einwandfreien Zugriff seinerseits auf die Server von ATELIERVISION entstehen. Dies betrifft insbesondere Virenbefall und Datenverlust auf Servern von ATELIERVISION.

9.2. Schäden müssen unverzüglich und in schriftlicher Form ATELIERVISION mitgeteilt werden.

9.3.
ATELIERVISION leistet Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung) - für eigenes Verhalten und das ihrer Erfüllungsgehilfen nur: - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - in anderen Fällen: bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, Verzug, Unmöglichkeit und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

9.4.
Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 500 Euro beschränkt.

9.5.
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.6.
Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einem arglistigen Verhalten von ATELIERVISION beruhen.

9.7.
Die verschuldensunabhängige Haftung im Bereich der mietrechtlichen oder ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler (§ 538 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) wird ausgeschlossen.

9.8.
Sollte der Kunde von einer dritten Partei aufgrund von Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung durch ATELIERVISION belangt werden, wird er zur Minimierung des Schadens zunächst unverzüglich ATELIERVISION schriftlich informieren und alle notwendigen Unterlagen in Kopie zugänglich machen.


10. Pflichten des Kunden

10.1
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ATELIERVISION jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von ATELIERVISION binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden
- Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain

10.3
Der Kunde verpflichtet sich, von ATELIERVISION zum Zwecke des Zugang zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und ATELIERVISION unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Kunde verpflichtet sich, ATELIERVISION in schriftlicher Form zu informieren, wenn er er Zugangsdaten und Passworte an Dritte oder Erfüllungsgehilfen weitergibt.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von ATELIERVISION nutzen, haftet der Kunde gegenüber ATELIERVISION auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.

10.4
Der Kunde verpflichtet sich, keine E-Mails ohne ausdrückliches oder vermutetes Einverständnis des jeweiligen Empfängers zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").


11. Datenschutz

11.1
ATELIERVISION weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. ATELIERVISION weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.

11.2
ATELIERVISION ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. ATELIERVISION wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

11.3
ATELIERVISION weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.


12. Schlussbestimmungen

12.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Lörrach. Für die von ATELIERVISION auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

12.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.