Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATELIERVISION für Webhosting und Domainsverwaltung
1. Geltungsbereich
1.1
Gregor Höll, ATELIERVISION (im folgenden ATELIERVISION genannt)
erbringt alle Webhosting Leistungen ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2.
Diese Geschäftsbedingungen können durch andere schriftlich Bedigungen ergänzent werden.
1.3
Mündliche Vereinbarungen gelten ausschliesslich bei schriftlicher
Zustimmung von ATELIERVISION.
1.4.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
14 Tage nach deren Veröffentlichung unter http://www.ateliervision.de/agb
wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens
8 Tage nach der Veröffentlichung in schriftlicher Form widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1.
Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung von
Speicherplatz zur Speicherung der Kundendaten. Soweit nichts
anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte
pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich
aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden
Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für
die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte
eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte
eintausend Byte.
3. Leistungspflichten und Gewährleistungen
3.1.
ATELIERVISION gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver
von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen
der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen,
die nicht im Einflussbereich von ATELIERVISION liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter, Leitungsprobleme, etc.), über das
Internet nicht zu erreichen ist.
3.2.
Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass eine regelmäßige
Wartung der Server erforderlich ist, die zu Einschränkungen
der Verfügbarkeit führen kann. Abgesehen davon haftet ATELIERVISION
weder für Unterbrechungen der Übermittlung von Daten zu
und/oder von dem Server, noch für das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität
und/oder -geschwindigkeit. Ebenso haftet ATELIERVISION nicht für
eventuellen Datenverlust und / oder Virenbefall auf den Servern.
3.3.
Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass ATELIERVISION nicht für
ein Datensicherung der Kundendaten zuständig ist. Eine Sicherung
seiner Daten kann der Kunde jederzeit über den Confix-Zugang
erstellen lassen und die Daten per FTP zur Sicherung aus dem Verzeichnis
/backup herunterladen.
ATELIERVISION wird im Interesse seiner Kunden Sicherungen der Kundendaten
vornehmen und wird das im Regelfall auch durchführen. Ein Rechtsanspruch
für die Wiederherstellung von Kundendaten besteht nicht.
Durchführen und Auslieferung von individuellen Kunden-Backups
(Datensicherung) sind schriftlich zu bestellen und möglicherweise
kostenpflichtig.
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
4.1
Eine gewünschte Domain muss in jedem Fall vom Kunden schriftlich
bestellt werden.
ATELIERVISION registriert die Domain im Name des Kunden.
4.2
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird ATELIERVISION
im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen
Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
ATELIERVISION hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ATELIERVISION
übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für
den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder
zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand
haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen
Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt
der Kunde ATELIERVISION frei.
4.3
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte
Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch
den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ATELIERVISION,
die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN),
die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei.
4.4
Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde
an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über
die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten
gemäß der in Übersetzung anhängenden Uniform Domain Name
Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden,
seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens
gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass
die lizenzierten Registraten verpflichtet sind, gemäß einem entsprechenden
Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen
Dritten zu übertragen, sofern der Kunde nicht binnen 10 Tagen ab Zugang
des Schiedsspruchs nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens
vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben
hat.
4.5
Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während
der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die
Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie
15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus
eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es
sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den
Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.
5. Verantwortlichkeit für Inhalte von Seiten, Freistellung
von ATELIERVISION
5.1.
Der Kunde allein hält alle auf seinen Websites eingestellten Inhalte bereit
und trägt hierfür die alleinige presserechtliche, urheberrechtliche,
wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, patent- und gebrauchsmusterrechtliche
und sonstige Verantwortung.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte
Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen
Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht
z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder
Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ATELIERVISION von
allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der
vorgenannten Pflicht beruhen.
5.3
Wenn der Kunde Inhalte auf seiner Internet-Seite veröffentlicht
oder durch Erfüllungsgehilfen oder ATELIERVISION veröffentlichen
lässt, ist er verpflichtet warheitsgemäss Angaben über
die Eigentümer oder Urheber der Inhalte zu veröffentlichen.
5.4
ATELIERVISION ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des
Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei
einem erkannten Verstoß ist ATELIERVISION berechtigt, die entsprechende
Internet-Seite sofort zu sperren. ATELIERVISION wird den Kunden unverzüglich
von einer solchen Maßnahme unterrichten.
5.5.
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm auf dem Webhosting Speicherplatz abgelegten
und für Dritte sichtbaren oder abrufbaren Daten und Informationen
(z. B. Texte, Fotos, und Graphiken und Leistungen), insbesondere über seinen Geschäftsbetrieb
bzw. seine persönlichen Daten, jeweils für sich und in
Kombination miteinander:
- zutreffend sind und
- den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen
- nicht werbe- oder presserechtlich bedenklich
- strafrechtlich relevant und/oder wettbewerbswidrig sind,
- keine pornographischen Inhalte
- keine Äußerungen extremer politischer, religiöser oder
weltanschaulicher Gruppierungen enthalten
- nicht gegen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-
und sonstige Rechte Dritter an den vom Kunden eingestellten Daten
und Dateien verstoßen oder aus anderem Grund gegen geltendes
Recht verstoßen.
5.6.
Diese Zusicherungen gelten auch im Hinblick auf das Setzen von Hyperlinks oder
sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Sites Dritter setzt.
5.7.
Der Kunde hält ATELIERVISION auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüchen
Dritter, die gegen ATELIERVISION aufgrund einer Verletzung gegen die vorgenannten Bestimmungen
unter Ziff. 9 erhoben werden. Dies betrifft insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs-
und/oder Schadensersatzansprüche einschließlich evtl. Kosten der Abwehr
solcher Ansprüche und der mittelbar aus solchen Ansprüchen resultierenden
Schäden, insbesondere Vermögensschäden.
6. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
6.1
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch ATELIERVISION oder
mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
6.2
Der Vertrag wird, sofern keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, auf unbestimmte
Zeit geschlossen, mindestens jedoch für drei (3) Monate. Der Kunde und ATELIERVISION kann
das Vertragsverhältnis, ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von
vierzehn Tagen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Wurde
keine Vertragslaufzeit vereinbart, kann der Kunde und ATELIERVISION das Vertragsverhältnis
mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen.
6.3
Verträge mit einer vereinbarten Vertragslaufzeit werden bei Ablauf jeweils
um die Vertragslaufzeit verlängert, sofern der Kunde den Vertrag nicht mit
einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit
kündigt oder eine andere Vertragslaufzeit wählt.
6.4
Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens 14 Tage nach
Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters
gestellt hat, ist ATELIERVISION berechtigt, die Domain freizugeben.
Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen
alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
6.5
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung
aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt für ATELIERVISION insbesondere vor,
wenn
- der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 14 Kalendertage
in Verzug gerät.
- der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3.0 - 3.2.5.,
5.2, 6.1 - 6.7 geregelten Pflichten verstößt.
- der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten
nicht so umgestaltet, dass sie den in Abschnitt 6 geregelten Anforderungen
genügt.
6.6
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7. Preise und Zahlung
7.1.
Das für die Nutzung des Webhostung von ATELIERVISION
anfallende Entgelt und dessen Fälligkeit wird von ATELIERVISION schriftlich unterbreitet.
7.2.
Die Entgelte sind für den in der Kundeninformation ausgewiesenen Zeitraum im Voraus fällig und vom Kunde zu überweisen.
7.3.
Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag
eines Monats sein, werden solche Monate voll abgerechnet.
7.4.
ATELIERVISION ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für
die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
7.5.
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639
Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
7.6.
ATELIERVISION ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen
ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung
wird wirksam, wenn ATELIERVISION innerhalb von 4 Wochen nach Zugang
der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch
des Kunden zugeht.
7.7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens bei ATELIERVISION unbenommen. ATELIERVISION kann bei Zahlungsverzug vom ersten Tag des Verzugs an die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen und die Leistung zurückziehen.
7.8 Versand der Rechnung
Versand der Rechnung als PDF per E-Mail ist kostenlos. Versand einer Papierrechnung wir mit pauschal 5,00 netto berechnet.
8. Paketwechsel, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1.
Sollte der Kunde in einen anderen Tarif im Angebot von ATELIERVISION wechseln, begründet
dies
die Beendigung des alten und den Beginn eines neuen Vertragsverhältnisses.
Der Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich, der Wechsel
in einen niedrigeren Tarif zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes. Bei Beendigung
eines Vertragsverhältnisses eventuell bestehende Überzahlungen werden
gutgeschrieben und können von ATELIERVISION in Form von Dienstleistungen erbracht
werden.
8.2.
Für die Bearbeitung unberechtigter Rücklastschriften erhebt ATELIERVISION
vom Kunden eine Gebühr von 50,00 Euro.
8.3.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln
zusätzliche Kosten entstehen können (z.B. Telefon- und, Internetzugangskosten).
8.4.
Gegen Forderungen von ATELIERVISION ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im übrigen
ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von ATELIERVISION unzulässig. Sollte der
Auftraggeber mehrere Services von ATELIERVISION nutzen, ist eine Aufrechnung der Salden
verschiedener Services aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
8.5.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden wegen nicht
aus diesem Vertragsverhältnis entstandener Ansprüche ist ausgeschlossen;
das Recht zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gemäss§ 320
BGB bleibt unberührt.
8.6.
ATELIERVISION behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen
Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen
vor dem Inkrafttreten an seine bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse
oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches
Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
9. Verantwortlichkeit des Kunden für Schäden bei Zugriff
auf die Server
von ATELIERVISION
9.1.
Der Kunde erhält zur Durchführung seiner Arbeiten an der
Internet-Seite und/oder mit einem CMS (Contenet Management System) Zugriff auf die Server von
ATELIERVISION. Der Kunde ist verantwortlich für Schäden,
die der Internet-Seiten und / oder dem CMS durch einen unbefugten
oder technisch nicht einwandfreien Zugriff seinerseits auf die Server
von ATELIERVISION entstehen. Dies betrifft insbesondere Virenbefall
und Datenverlust auf Servern von ATELIERVISION.
9.2. Schäden müssen unverzüglich und in schriftlicher
Form ATELIERVISION mitgeteilt werden.
9.3.
ATELIERVISION leistet Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere
Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden
bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung) - für
eigenes Verhalten und das ihrer Erfüllungsgehilfen nur: - bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit - in anderen Fällen: bei Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht, Verzug, Unmöglichkeit und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
9.4.
Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung
der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für
jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens
aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die
Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 500 Euro beschränkt.
9.5.
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
9.6.
Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum
von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche,
die auf einem arglistigen Verhalten von ATELIERVISION beruhen.
9.7.
Die verschuldensunabhängige Haftung im Bereich der mietrechtlichen oder ähnlicher
Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler
(§ 538 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) wird ausgeschlossen.
9.8.
Sollte der Kunde von einer dritten Partei aufgrund von Nichterfüllung, Unmöglichkeit,
Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung,
unerlaubter Handlung durch ATELIERVISION belangt werden, wird er zur Minimierung des
Schadens zunächst unverzüglich ATELIERVISION schriftlich informieren und alle
notwendigen Unterlagen in Kopie zugänglich machen.
10. Pflichten des Kunden
10.1
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig
sind. Er verpflichtet sich, ATELIERVISION jeweils unverzüglich über Änderungen
der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von ATELIERVISION
binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden
- Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer
des technischen Ansprechpartners für die Domain
10.3
Der Kunde verpflichtet sich, von ATELIERVISION zum Zwecke des Zugang
zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten
und ATELIERVISION unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Der Kunde verpflichtet sich, ATELIERVISION in schriftlicher Form
zu informieren, wenn er er Zugangsdaten und Passworte an Dritte oder
Erfüllungsgehilfen weitergibt.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der
Passwörter Leistungen von ATELIERVISION nutzen, haftet der Kunde
gegenüber ATELIERVISION auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem
Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung
durchzuführen.
10.4
Der Kunde verpflichtet sich, keine E-Mails ohne ausdrückliches oder vermutetes
Einverständnis des jeweiligen Empfängers zu versenden. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet
werden (sog. "Spamming").
11. Datenschutz
11.1
ATELIERVISION weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. ATELIERVISION weist
des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen
Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden
einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten
Whois-Datenbanken.
11.2
ATELIERVISION ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu
nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung
für eigene Zwecke erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner
Daten jederzeit widersprechen. ATELIERVISION wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über
den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft erteilen.
11.3
ATELIERVISION weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen
Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde
weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot
und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen
und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von
ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt
der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung
des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung
des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Lörrach. Für die von ATELIERVISION
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher
Sachen.
12.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.