Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATELIERVISION für Installation von Websoftware (CMS, Webaplikationen oder Online Shops) auf Fremdservern von Drittanbietern.


1. Geltungsbereich

1.1
Gregor Höll, ATELIERVISION (im folgenden ATELIERVISION genannt) erbringt alle Webhosting Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2.
Diese Geschäftsbedingungen können durch andere schriftlich Bedigungen ergänzent werden.

1.3
Mündliche Vereinbarungen gelten ausschliesslich bei schriftlicher Zustimmung von ATELIERVISION.

1.4.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung unter http://www.ateliervision.de/agb wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 8 Tage nach der Veröffentlichung in schriftlicher Form widerspricht.


2. Vertragsgegenstand

2.1.
Vertragsgegenstand sind die Installation und Kosten von Websoftware von Kundenprojekten auf Servern, die nicht im Besitz von ATELIERVISON sind.


3. Pflichten des Kunden

3.1
Der Kunde liefert ATELIERVISION sämtliche Zugangsdaten (FTP, MYSQL und sonstigen Administrationsoberflächen), die für die Einrichtung der beauftragten Websoftware notwendig sind.
Die Zugangsdaten sind vom Kunden oder dem Drittanbieter vor Lieferung an ATELIERVISION getestet, gültig und funktionstüchtig.
Die Sicherheit der Übertragung der Daten obliegt beim Kunden.


4. Kosten für Zusatzarbeiten

4.1
Die Installation von Websoftware auf Servern von Drittanbieter ist grundsätzlich kostenpflichtig.

4.
Insbesondere gelten zu Installation folgende Zusatzarbeiten:
- Testen der Funktionsweise von Zugangsdaten, Serverkonfiguration und Serverkomponenten
- Erneute Anfrage beim Kunden von Zugangsdaten, wenn nicht funktionierende Zugangsdaten geliefert werden (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Wenn der Kunde nur Zugang zu seinem Administrationsbereich liefern kann und ATELIERVISION Zugangsdaten selbst recherchieren, erstellen oder bestehende überschreiben muss (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einarbeitungszeit in den Administrationsbereich eines Drittanbieters (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einrichten von FTP und MySQL Zugangsdaten auf dem Fremdserver (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einrichtung und Aktivieren von Domainnamen und oder Änderungen von DNS Einträgen (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Einrichtung und Aktivieren von E-Mail Adressen (mindestens 0,5 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Fehlersuche bei nicht funktionierenden Komponenten, Funktionen oder Ausgabefehlern - vorausgesetzt, die gleiche Software funktioniert fehlerfrei auf einem Server von ATELIERVISION (mindestens 1,0 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Fehlersuche und Fehlerbehebung könnten zeitlich ATELIERVISION nur geschätzt werden.
- Korresondenz mit dem Drittanbieter bei nicht funktionierenden Komponenten, Funktionen oder Ausgabefehlern - vorausgesetzt, die gleiche Software funktioniert fehlerfrei auf einem Server von ATELIERVISION (mindestens 1,0 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Korrekturen an der Software, die nötig sind, wenn bestimmte Serverkomponenten oder Konfigurationen nicht möglich sind und die Software sonst nicht fehlerfrei funktioniert. (mindestens 2,0 Stunden Zusatzarbeit kann berechnet werden)
- Der Erfolg der Installation einer Websoftware und deren fehlerfreien Funktion kann nicht garantiert werden. Auch bei Nicht-Erfolg beim Installationsversuch muss die aufgewendete Zeit voll umfänglich vom Kunden bezahlt werden
- Die Zusatzarbeiten werden den entsprechend vereinbarten Zusatzkosten berechnet.
- ATELIERVISION ist berechtige Zusatzarbeiten im Voraus zu berechnen.

5. Schlussbestimmungen

5.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Lörrach. Für die von ATELIERVISION auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

5.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.